Transportbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der JH Ferry GmbH
- 1. Allgemeines
- 1.1 Die JH Ferry GmbH (nachstehend “JH” genannt) schließt nur Verträge mit Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dies ist vom Kunden auf Verlangen von JH nachzuweisen.
- 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zu erbringenden Lieferungen und Leistungen von JH gegenüber dem Kunden. Entgegenstehende oder von den vorgenannten Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von JH vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung nicht anerkannt.
- 1.3 Bei allen künftigen Geschäften gelten die Geschäftsbedingungen von JH auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist.
- 2. Ergänzende Bedingungen
- 2.1 Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils neuesten Fassung (nF).
- 2.2 Hinweis:
Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei einer Seebeförderung oder bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. - 2.2 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die Beförderungsleistung als solche erfolgt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger gelten entsprechend.
2.4 Weitere Bedingungen der Parteien gelten nicht.
- 3. Rangfolge
- 3.1 Die Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages, seine Anlagen und die AGB nebst ergänzend die ADSP nF und die Bedingungen der Leistungsträger bilden den Vertrag. Bei Widersprüchen gilt folgende Vorrangstellung:
a) der geschlossenen Vertrag
b) die AGB JH Ferry GmbH
b) die ADSP nF und die Bedingungen der Leistungsträger, soweit anwendbar
- 3.1 Die Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages, seine Anlagen und die AGB nebst ergänzend die ADSP nF und die Bedingungen der Leistungsträger bilden den Vertrag. Bei Widersprüchen gilt folgende Vorrangstellung:
- 4. Vermittlung
- 4.1 JH wird ausschließlich als Vermittler für Fähr-, Tunnel- und Brückenpassagen sowie als Vermittler für Zugverbindungen für den begleiteten kombinierten gewerblichen Güterverkehr auf der Schiene tätig. Zusätzlich vermitteln wir Zolldienstleistungen und die dazugehörige digitale Administration für die jeweiligen Zollvorgänge sowie Genehmigungen für Schwertransporte auf der Straße.
- 4.2 JH wird ausschließlich als Vermittler bei Personenbeförderungsleistungen bei Fährfahrten tätig und erbringt dabei selbst keine Beförderungsleistung, sondern vermittelt diese zwischen ihrem Kunden und dem jeweiligen Fährunternehmer als Dienstleister.
- 4.3 JH erbringt keinerlei Leistungen, die über die bloße Vermittlung hinausgehen.
- 5. Buchung und Leistungsumfang
- 5.1 Sämtliche von JH abgegebenen Offerten sind freibleibend. Dies gilt nicht, falls abweichend eine anderslautende Vereinbarung in Textform getroffen worden ist.
- 5.2. Bei der Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen beauftragt der Kunde die JH, ihm befristete, seiner Anfrage entsprechende Angebote einzelner Dienstleister für die angefragte Beförderungsleistung und/oder eine sonstige, mit der Durchführung dieser Leistung im Zusammenhang stehende Dienstleistung zu übermitteln. Der Kunde gibt JH sodann verbindlich auf, welche Leistungen JH als Stellvertreter des Kunden bei dem Fährunternehmer gebucht werden sollen.
- 5.3 JH wird stets im Auftrag und für Rechnung des Kunden tätig und JH verpflichtet sich, die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuüben und die Personen, deren JH sich zur Erfüllung der Verpflichtungen von JH bedient, sorgfältig auszuwählen.
- 5.4 Für die Durchführung sowie die Bezahlung der durch JH vermittelten Leistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Dienstleister. Im Falle der Buchung einer Passage gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Bedingungen der Reederei bzw. des Tunnel- und Brückenbetreibers. Für eine Buchung im Rahmen der RoLa gelten die Bedingungen des Bahnunternehmens.
- 5.5 JH ist nicht verpflichtet den Kunden von JH Dritten gegenüber Garantien zu geben, Sicherheiten oder Zahlungen zu leisten. Erbringt JH im Einzelfall dennoch solche Sonderleistungen, so hat der Kunde hierfür neben der Erstattung sämtlicher Aufwendungen (wie Zinsen) auch eine angemessene Vergütung in Höhe von 10 % der getätigten Auslagen zu zahlen.
- 6 Pflichten des Kundes
- 6.1 Zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Bereitstellung, Sicherung und Deklarierung des Frachtgutes sowie der Einhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen/Bedingungen des Dienstleisters ist alleine der Kunde verpflichtet. Für den Fall von Verstößen hiergegen verpflichtet sich der Kunde schon jetzt, JH von etwaigen Schadensersatzforderungen des Dienstleisters und Dritter freizuhalten.
- 6.2 Der Kunde ist verpflichtet, JH sämtliche für die Buchung erforderlichen Dokumente rechtzeitig vorzulegen. Sofern sich eine Buchungsanfrage oder ein Buchungsauftrag auf Güter bezieht, die im Rahmen der gesamten Transportdurchführung auch nur teilweise einer besonderen Behandlung bedürfen oder einer Genehmigungs- bzw. Meldepflicht unterliegen (insbesondere Gefahrgüter, lebende Tiere, besondere Größe, besonderes Gewicht), hat der Kunde der JH dies frühestmöglich und unverzüglich anzuzeigen. Für Verzögerungen und Schäden, die infolge einer unterbliebenen oder verspäteten Anzeige bzw. Vorlage der Dokumente an JH entstehen, ist alleine der Kunde verantwortlich und hält JH von etwaigen daraus resultierenden Forderungen der Dienstleister und Dritter frei.
- 6.3 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Beförderung notwendigen gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Dies beinhaltet alle Pass- und Visumerfordernisse, erforderliche Impf- und Gesundheitsbescheinigungen, Zoll- und Einreisebestimmungen und gesundheitspolizeiliche Vorschriften für die reisende Person und Tiere, Reisegepäck sowie Fahrzeuge. Sollten vom Kunden bzw. vom Reisenden selbst Vorschriften nicht befolgt werden, so gehen sämtliche Nachteile, die hieraus erwachsen, zu seinen Lasten.
- 7. Vergütung/Kosten/Gebühren/Versicherung
- 7.1 Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO (€) netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- 7.2 Preise sind freibleibend.
Nicht im Frachtpreis inbegriffen sind etwaig anfallende Auslagen wie Gebühren, Steuern und Abgaben, Konsulats- und Beglaubigungskosten, Kosten für das Erstellen von Bankgarantien, Genehmigungskosten sowie Versicherungsprämien und werden auf Nachweis weiterberechnen. - 7.3 Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Ein Zurückhaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus derselben Vermittlung der selben Beförderung geltend machen.
- 7.4 Eine Transportversicherung ist nicht abgeschlossen.
- 7.5 Bei der Kalkulation der Preise/Konditionen sind die vom Kunden angegebenen Daten zugrunde gelegt und JH kann davon ausgehen, dass die gebuchten Einheiten für die beschriebene Transportmethode geeignet sind. Gibt es Änderungen bei den Abmessungen, Gewichten und/oder der Stückzahl, führen diese zu einer Anpassung der Kosten.
- 7.6 Eventuell entstehende Wartezeiten für LKW/Schiff durch unvorhergesehene Ereignisse wie schlechtes Wetter, schlechte Straßenverhältnisse, Streik, Hafensperrungen, Wasserstraßensperrung, Hoch- und Niedrigwasser, Behinderung durch Eis oder verzögerte Lade- und Entladevorgänge gehen zu Lasten der Ware und sind vom Kunden zu tragen.
- 8. Umbuchungen
- 8.1 Umbuchungen kann JH nur entsprechend der jeweiligen Bedingungen des Dienstleisters vornehmen. Je nach Zeitpunkt der Umbuchung und je nach Dienstleister können Umbuchungsgebühren anfallen oder sich Preisänderungen ergeben, die vom Kunde zu tragen sind. Die Einzelheiten richten sich insoweit nach den geltenden Bedingungen des Dienstleisters.
- 8.2 Unabhängig von Ziff. 8.1 wird JH im Falle der Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr erheben.
- 9. Rücktritt/Kündigung (Stornierung)
- 9.1 Der Kunde kann seine Buchung vor Reiseantritt stornieren. Je nach Zeitpunkt der Stornierung und abhängig vom Dienstleister können hierfür Stornogebühren bis zur Höhe der vollen Kosten anfallen, die vom Kunde zu tragen sind. Die Einzelheiten richten sich insoweit nach den geltenden Bedingungen des Dienstleisters. JH weist darauf hin, dass sich die Frage nach einer Erstattung des Beförderungsentgeltes ausschließlich nach den geltenden Bedingungen des Dienstleisters richtet.
- 9.2 Unabhängig einer Stornierung steht JH ihr Spediteursentgelt in voller Höhe zu, da die Vermittlung bereits erbracht wurde.
- 10. Haftung
- 10.1 JH haftet, wenn und soweit die ADSp Anwendung finden, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, wobei die Regelungen der ADSp gelten, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
- 10.2 Soweit die ADSP nicht anwendbar sind oder nicht greifen gilt folgendes:
- 10.2.1. JH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung ihrer Vermittlerpflichten beruhen sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vermittlungsvertragsverletzungen sowie Arglist beruhen.
- 10.2.2 JH haftet auch für Schäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vermittlungsvertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Eine Haftung ist jedoch nur dann gegeben, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
- 10.2.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
- 10.3 Soweit die Haftung der JH beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der JH.
- 10.4 Soweit JH nicht eine entsprechende vertragliche Pflicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit ihrem Kunden übernommen hat, haftet JH nicht für das Zustandekommen von dem seitens des Kunden geäußerten Buchungswunsches entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.
- 10.7 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet JH als Vermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Leistung entstehen.
- 10.8 Bei den Angaben zu den Beförderungsleistungen ist JH auf die Informationen angewiesen, die JH seitens des Fährunternehmens oder sonstiger Dienstleister erhält. JH hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und JH gibt daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität dieser Informationen ab.
- 11. Verjährung
- 11.1 Die Ansprüche des Kunden wegen Verletzung des speditionellen Vermittlungsvertrages verjähren gemäß § 463, 439 HGB.
- 11.2 Die Ansprüche des Kunden wegen Verletzung anderer Vermittlungsverträge verjähren in einem Jahr, es sei denn, JH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und/oder für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung oder Arglist durch JH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
- 12. Datenschutz
- 12.1 Zur Vermittlung der gewünschten Beförderungsleistung sammelt, speichert und verarbeitet JH persönliche Daten des Kunden/Reisenden wie dessen Namen, die Anschrift, die E-Mail-Adresse, und gibt diese Daten an den Dienstleister weiter, soweit dies rechtlich zulässig und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Kunde erforderlich ist. Im Übrigen verweist JH auf die jeweils geltende Datenschutzerklärung.
- 13. Erfüllungsort, /Gerichtsstand / Rechtswahl/ Salvatorische Klausel
- 13.1 Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt als vereinbart.
- 13.2 Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen, sofern nicht § 689 Abs.2 ZPO oder § 802 ZPO einen anderen ausschließlichen Gerichtsstand begründen. JH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- 13.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sich als undurchführbar erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- 13.4 Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die möglichst weitgehend den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung berücksichtigten Zweck erreicht. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit gekannt hätten.